Rechtsprechung
   RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,472
RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38 (https://dejure.org/1938,472)
RG, Entscheidung vom 23.06.1938 - 2 D 258/38 (https://dejure.org/1938,472)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1938 - 2 D 258/38 (https://dejure.org/1938,472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51

    Rechtsmittel

    Ein Gewohnheitsverbrecher ist dann als gefährlich zu erachten, wenn eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass er in Zukunft durch Begehung weiterer Straftaten den Rechtsfrieden nicht unerheblich stören wird (RGSt 72, 259, 295).
  • BGH, 05.02.1965 - 4 StR 492/64

    Beurteilung eines Täters als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher - Vorliegen eines

    Auch der ist Gewohnheitsverbrecher, der aus Willensschwäche dem Anreiz zu Verbrechen nicht widerstehen kann und aus diesem Grunde jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt, der andere widerstanden hätten (RGSt 72, 259, 260; 72, 295, 296; 73, 44, 46; BGH NJW 1955, 799 Nr. 15 und Urteil vom 16. April 1953 - 4 StR 745/52).
  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 61/58

    Rechtsmittel

    Auch steht die Feststellung verminderter Zurechnungsfähigkeit (§ 51 Abs. 2 StGB) der Kennzeichnung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher nicht entgegen (RGSt 72, 259, 260; BGH 1 StR 390/57 vom 29. Oktober 1957 = LM Nr. 16 zu § 20 a StGB).
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56

    Rechtsmittel

    Sollte das Landgericht nur die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB bejahen oder sie als jedenfalls nicht widerlegt ansehen, so wäre es dadurch nicht grundsätzlich gehindert, den Angeklagten wieder als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher zu verurteilen (RGSt 72, 259 [260]; BGH LM Nr. 3 zu § 20 a StGB).
  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68

    Rechtsmittel

    Dann ist der Täter, wenn von ihm - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung - gerade wegen seiner Willensschwäche weitere erhebliche Straftaten der bisher begangenen Art zu erwarten sind, als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu verurteilen (RGSt 72, 259; 73, 44, 46; BGH LM Nr. 14 a zu § 20 a StGB).
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 66/63

    Rechtsmittel

    Es wäre zwar rechtsirrig, wenn das Landgericht etwa annähme, wer sich nur aus Willensschwäche und Haltlosigkeit immer wieder straffällig gemacht habe, könne überhaupt nicht als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher angesehen werden (vgl. RGSt 72, 259).
  • BGH, 05.11.1958 - 2 StR 405/58

    Rechtsmittel

    Nun ist zwar richtig, daß auch vermindert Zurechnungsfähige als gefährliche Gewohnheitsverbrecher beurteilt werden können (RGSt 72, 259, 260; BGH Urt. 3 StR 156/51 vom 19. April 1951).
  • BGH, 10.04.1953 - 2 StR 902/52

    Rechtsmittel

    Gefährlich ist ein Gewohnheitsverbrecher, wenn zu befürchten ist, dass er auch in Zukunft den Rechtsfrieden erheblich stören werde (RGSt 72, 259, 295).
  • BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52

    Rechtsmittel

    Die verminderte Zurechnungsfähigkeit in zwei Fällen steht, da auch willensschwache Menschen gefährlich sein können, der gleichzeitigen Kennzeichnung des Angeklagten als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers nicht entgegen (RGSt 72, 259).
  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 772/51
  • BGH, 19.10.1951 - 2 StR 376/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 32/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.1967 - 4 StR 371/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren

  • BGH, 31.08.1951 - 4 StR 1/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht